Sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene sind die Feuerwehren die personell und materiell schlagkräftigsten Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Dies beweisen sie an jedem Tag immer wieder aufs neue.
Zwar sind die von den kommunalen Aufgabenträgern vorgehaltenen Ressourcen hauptsächlich auf die Abwehr von alltäglichen, begrenzten Gefahren (Menschenrettung und technische Hilfeleistung) ausgerichtet, doch können durch Bündelung der Kräfte - notfalls im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit - auch größere Schadenslagen wie Hochwassergefahren und Großbrände in aller Regel bewältigt werden. Gleichwohl gibt es aber jenseits aller alltäglichen Szenarien Situationen, durch welche die Gesundheit, der Besitz oder die Lebensressourcen so vieler Menschen betroffen wären, dass es besonderer Maßnahmen des Staates bedürfte, will er seiner Aufgabe staatlicher Daseinsvorsorge gerecht werden.
Solche Situationen anzudenken, konkrete Handlungsempfehlungen aufzuzeigen und den handelnden wie verantworlichen Personenkreisen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, ist die vornehmliche Aufgabe des Ausschusses.
Es gilt die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen LFV und AGBF wenigstens fortzusetzen, besser sogar zu intensivieren. Durch eine stärkere persönliche Präsenz ist die Bedeutung des Landesfeuerwehrverbandes NRW als Spitzenverband der nordrhein-westfälischen Feuerwehren und damit als Ansprechpartner für Fragen des Katastrophenschutz bewusster zu machen und zu forcieren.
Fachausschussvorsitzender
Klaus Thomas Riedel