Der Fachausschuss-Musik im Landesfeuerwehrverband NRW kann seine Musikeinheiten mit Landesmitteln für seine Bildungsarbeit finanziell unterstützen.
Für folgende Maßnahmen können wir Landesmittel zur Verfügung stellen:
Im folgenden möchten wir das Verfahren zu den beiden oben genannten Punkten erläutern. Der Antrag und die Abrechnungsformulare der Übungswochenenden mit den Teilnehmerlisten und der Antrag der GEMA-Kosten stehen hier im Download zur Verfügung.
Übungsphasen
Die Maßnahmen müssen immer ein Jahr im voraus geplant werden und mit einem entsprechenden Formular beantragt werden. Einsendeschluss des Antrags ist immer der 31.12. des Vorjahres. Anträge, die zu spät eingehen, können bei der Förderung nicht mit berücksichtigt werden.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein mit Angaben über den Veranstaltungsort, das Datum der Maßnahme (auch wenn das Datum noch nicht ganz genau feststeht) und der Anzahl der Teilnehmer mit den entsprechenden Unterrichtsstunden pro Maßnahmentag. Ohne diese Angaben kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag ist dann entweder per Post oder per Mail einzureichen bei:
Thorsten Zywietz
Nienkamp 3a
59320 Ennigerloh
landesmittel(at)lfv-nrw.org
Tel.: 02587 / 919754
Fax: 02587 / 919786
Die Abrechnung muss dann innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss der Maßnahme ebenfalls an die oben genannte Anschrift gesandt werden. Die Abrechnung muss folgende Unterlagen beinhalten:
Die Originalrechnungen verbleiben im jeweiligen Zug und sind jederzeit bei Prüfungen durch den Landesrechnungshof bereit zu halten und vorzulegen.
Eine Förderung erfolgt dann anhand der Teilnehmerzahl und der entsprechenden Unterrichtsstunden.
Ein Teilnehmertag (TNT) errechnet sich pro Person aus mindestens 2,5 Unterrichtsstunden und entspricht einem Satz von maximal 8,- Euro.
Mindestens 5 Unterrichtsstunden entsprechen dann 2 TNT mit einem Satz von maximal 16,- Euro.
Kommt dann noch eine Übernachtung hinzu, rechnen wir pro Person mit 3 TNT und einem Satz von maximal 24,- Euro.
Der Förderungsbetrag errechnet sich dann aus dem Durchschnitt aller Anträge bzw. Abrechnungen pro TNT.
GEMA-Kosten
GEMA-Kosten können ohne einen vorherigen Antrag direkt abgerechnet werden. Hierzu muss nach einem Konzert unverzüglich eine Kopie der GEMA Rechnung mit dem Abrechnungsformular und einem Konzertprogramm an die oben genannte Anschrift zur Abrechnung geschickt werden. Die Förderung errechnet sich dann aus dem Durchschnitt aller vorgelegten GEMA Rechnungen zum Jahresende.
Gefördert werden können nur Konzerte. Frühschoppen, Festumzüge oder pauschale Jahresrechnungen der GEMA können wir nicht berücksichtigen. Pauschalierte Rechnung müssten dann mit einem entsprechenden Konzert und dem Konzertprogramm nachgewiesen werden.