Aufgabe des Fachausschusses ist es, anstehende Probleme der sozialen Absicherung und des Versicherungsschutzes der Feuerwehrangehörigen aufzuzeigen, aktuelle Entwicklungen zu beobachten und zukunftsfähige Prognosen zu erarbeiten.
Ausgangspunkt dabei ist, dass für den Feuerwehrangehörigen für den Fall eines Unfalles im Feuerwehrdienst ein Unfallversicherungsschutz gegeben sein muss, der Besonderheiten des ehrenamtlichen Dienstes Rechnung trägt.
Dabei muss jedoch immer beachtet werden, dass durch den Unfallversicherungsschutz des Sozialgesetzbuches Teil VII (SGB VII) nur reine Unfallfolgen ausgeglichen werden können. Darüber hinausgehende Vermögensschäden können durch diesen Versicherungszweig nicht abgedeckt werden.
Weitere Aufgabe des Fachausschusses ist es, für die Fälle in denen ein Unfall im Sinnes des Unfallversicherungsrechts nicht gegeben ist, eine finanzielle Unterstützung durch den LFV NRW zur Auszahlung kommen zu lassen und die dafür notwendigen Regeln vorzuschlagen.