§ 1 Name , Rechtsstellung und Sitz
§ 3 Mitglieder und Mitgliedschaft
§ 4. Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 7 Aufgaben des Landesjugendfeuerwehrtages
§ 8 Der Landesjugendfeuerwehrausschuss
§ 9 Aufgaben des Landesjugendfeuerwehrausschusses
§ 10 Der Landesjugendfeuerwehrvorstand
§ 11 Aufgaben des Landesjugendfeuerwehrvorstandes
§ 12 Aufgaben des Landesjugendfeuerwehrwartes
§ 13 Nachfolgeregelung beim vorzeitigem Ausscheiden aus dem Vorstand
§ 15 Fachbereiche / Facharbeit
§ 16 Haushalt, Verwaltung und Kassenführung
§ 19 Betreuung der Jugendfeuerwehr NRW
Die vorstehende Jugendordnung wurde bei der Sitzung des Verbandsausschusses des Landesfeuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen am Samstag, dem 21. Okt. 2006, in Hövelhof bestätigt.