§ 14 Jugendfeuerwehrforum
14.1 Das Jugendfeuerwehrforum ist die Vertretung junger Menschen in der Jugendfeuerwehr NRW. Das
Jugendfeuerwehrforum vertritt die besonderen Interessen der Jugendarbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen.
14.2 Jede kreisfreie Stadt bzw. jeder Kreis hat die Möglichkeit, ein Jugendfeuerwehrmitglied in das Jugendfeuerwehrforum
zu entsenden. Der Vertreter sollte Mitglied des Jugendfeuerwehrforums einer kreisfreien Stadt bzw. Kreises sein.
14.3 Das Jugendfeuerwehrforum tagt mindestens einmal im Jahr.
14.4 Es wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin und einen Sprecher, sowie eine Vertreterin und einen Vertreter.
Die Sprecherin und der Sprecher vertreten das Jugendforum im Landesjugendfeuerwehrausschuss.
14.5 Die Sprecherin oder Sprecher vertritt die JF NRW im Jugendforum auf Bundesebene.
14.6 Das Landesjugendfeuerwehrforum wird von einem Vorstandsmitglied begleitet und koordiniert.
14.7 Das Landesjugendfeuerwehrforum ist zu wichtigen Angelegenheiten, welche die Arbeit mit jungen Menschen
betreffen, von den Organen der JF NRW zu hören.
14.8 Die Organe der JF NRW können dem Landesjugendfeuerwehrforum bestimmte Angelegenheiten,
welche die Arbeit mit jungen Menschen betreffen, zur Beratung übertragen.
§ 15 Fachbereiche / Facharbeit
Die Fachbereiche werden durch die stellv. LJFW und Beisitzer geführt.
15.1. Die Facharbeit gliedert sich in:
15.1.1. Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
15.1.2. Bildungsarbeit
15.1.3. Finanzen, Haushalts- und Kassenwesen
15.1.4. Jugendpolitik
15.1.5. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
15.1.6. Mädchen- und Jungenarbeit
15.1.7. Schriftführung und Dokumentation
15.1.8. Wettbewerbe
15.2. Die Fachbereiche arbeiten selbstständig.
15.3. Zur Unterstützung können weitere Fachkräfte in die Facharbeit einbezogen werden.
15.4. Zu den Sitzungen lädt der jeweilige Fachbereichsleiter ein.
§ 16 Haushalt, Verwaltung und Kassenführung
16.1 Für die Erledigung der allgemeinen Verwaltungsaufgaben unterhält die JF NRW eine Geschäftsstelle.
16.2 Der LJFW ist verantwortlich für die Tätigkeit der Geschäftsstelle.
16.3 Mitarbeiter der Geschäftsstelle der JF NRW werden auf Vorschlag des Landesjugendfeuerwehrvorstandes
und im Einvernehmen mit dem Vorstand des LFV beschäftigt.
16.4 Die Aufgaben des Haushalts- und Kassenwesens werden vom Fachbereichsleiter (FBL) Finanzen
wahrgenommen.