![]() | Klaus Schneider Kommentar für die Praxis ISBN / Artikel-Nr: 978-3-555-30462-5 Einbandart: kartoniert Auflage: 8. Auflage
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Spätestens seit der letzten Gesetzesänderung im Dezember 2007 wurde deutlich, der Kommentar des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung des Landes Nordrhein-Westfalen bedurfte ebenfalls einer weitgehenden Überarbeitung. Seit 2001 hat der Landtag das Gesetz viermal geändert, zuletzt durch das Artikelgesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben im Umweltschutz. Darüber hinaus hat Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als oberste Aufsichtsbehörde im gleichen Zeitraum zahlreiche Änderungen an bereits bestehenden Vorschriften vorgenommen und weitere neue Vorschriften in Kraft gesetzt. Dies erfolgte auch durch die Erweiterung der Laufbahnverordnung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Nun erscheint die achte Auflage des bekannten und führenden Kommentars von Dr. h.c. Klaus Schneider, Ehrenvorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen.
Wie seine Vorgänger enthält dieser Kommentar zahlreiche Hinweise auf andere Gesetzesvorschriften und Urteile in unterschiedlichen Bereichen. Über tausend einschlägige Gerichtsentscheidungen hat der Autor zur Erläuterung der einzelnen Gesetzesvorschriften den einzelnen Anmerkungen zugeordnet werden. Die Erläuterungen zum Rettungsdienst in § 17 FSHG und zur Kostenerstattung in § 41 FSHG wurden neu konzipiert.
Insbesondere die Erweiterung der Kommentierung im § 41 FSHG, die letztlich auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Themenbereich Ölspuren zurück zu führen ist, wurde von den Verantwortlichen in den Feuerwehren und zuständigen Verwaltungen erwartet, um so eine Unterstützung für ihren Zuständigkeitsbereich in der Abrechnung des Kostenersatzes zu erhalten. Dr. h.c. Schneider ist dieser Erwartung – wie immer – gerecht geworden und hat so wieder einmal einen Betrag für die tägliche Arbeit der Feuerwehren vor Ort geleistet.
Im Übrigen ist die Konzeption des Kommentars beibehalten worden. Einerseits soll den Feuerwehren eine umfassende, praxisnahe Kommentierung der oft nicht leicht verständlichen gesetzlichen Regelungen geboten werden. Andererseits soll den Verwaltungen Grundlagen für Entscheidungen auf dem Gebiet des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung gegeben werden , die praxisorientiert sind und von den Feuerwehrangehörigen als ihrem, dem Gemeinwohl dienenden Engagement entsprechend verstanden und akzeptiert werden.
Erstmals hat Schneiders Tochter Andrea Berg an der Überarbeitung mitgewirkt, um die Kontinuität des Kommentars auch in Zukunft wahren zu können