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Sonderauszeichnung

Richtlinie für die Verleihung der Sonderauszeichnung des Landesfeuerwehrverbandes NRW für langjährige Mitgliedschaft in der Feuerwehr. 

  1. Der Vorstand des LFV NRW hat auf seinen Sitzungen in Hövelhof am 20.10.2006 und in Hamm am 14.04.2007 beschlossen, eine Sonderauszeichnung für langjährige Mitgliedschaft in der Feuerwehr zu verleihen.
  2. Die Sonderauszeichnung in Gold soll für 50 -, 60 -, und 70jährige Mitgliedschaft in der Feuerwehr verliehen werden.
  3. Die Berechnung der Zeit der Mitgliedschaft in der Feuerwehr beginnt mit dem Eintritt in die Feuerwehr (Jugendfeuerwehr oder Einsatzabteilung).
  4. Die Sonderauszeichnung in Gold für 50 -, 60 -, oder 70jährige Mitgliedschaft in der Feuerwehr wird als Anstecknadel zusammen mit einer entsprechenden Urkunde, die vom Präsidenten des LFV NRW und dem jeweiligen Vorsitzenden/in des Kreis – bzw. Stadtfeuerwehrverbandes zu unterzeichnen ist, verliehen.
  5. Antragsberechtigt ist  jeder Kreis – oder Stadtfeuerwehrverband, der Mitglied im LFV NRW ist. Anträge sind auf dem als Anlage beigefügten Formblatt an den LFV NRW zu richten.
  6. Die Kosten der Sonderauszeichnung und der Urkunde sind vom beantragenden Kreis – oder Stadtfeuerwehrverband zu tragen.
  7. Eine in Verlust geratene Sonderauszeichnung kann unter Vorlage der Verleihungsurkunde bei der Feuerwehrservice GmbH wieder beschafft werden.

 

Die Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbandes NRW für langjährige Mitgliedschaft kann bei der Feuerwehrservice GmbH erworben werden.

Kosten:

 Ehrennadel    1,45 € pro Stck.
 Urkunde   0,50 € pro Stck.

 Umschlagmappe für
 die Urkunde   0,45 € pro Stck.

Die Preise sind einschl. MWSt., zusätzlich Porto- und Verpackungskosten.

Die Bestellung kann mit dem entsprechenden Formblatt unmittelbar bei der Feuerwehrservice GmbH erfolgen.

Download:

Richtlinie für die Verleihung der Sonderauszeichnung   

Formular Beantragung Ehrennadel