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Die aktuelle Ausgabe 3 2007

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Jetzt muss der Gesetzgeber handeln !

Ralf Fischer, Vizepräsident LFV-NRWIn der Sache traf das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 16.02.2007 eine unspektakuläre Entscheidung. Es wies eine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zurück, wobei es im Hauptverhandlungstermin nur noch um eine Summe von 256,67 Euro ging. Brisant für die Feuerwehren in NRW ist jedoch, die Begründung dieser Entscheidung:
„Eine Ölspur ist ein Unglücksfall, so dass die Feuerwehr für die komplette Beseitigung zuständig ist.“
Die damit verbundene Entscheidung, wer die Kosten zu tragen hat, mag ärgerlich sein. Entscheidend sind jedoch die rechtlichen Konsequenzen für den Einsatzleiter der Feuerwehr. Noch vor wenigen Jahren ist es gelungen ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Einsatzleiter einer Feuerwehr, mit Hinweis auf die originäre Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers für die Beseitigung von Ölspuren eingestellt zu bekommen. Jetzt muss sich jeder Einsatzleiter darüber im Klaren sein, dass er die volle Verantwortung für das ordnungsgemäße Abstreuen der Fahrbahn trägt. In Anbetracht der Tatsache, dass die meisten Feuerwehren mangels entsprechender Technik nicht fähig sind, eine mit Öl verunreinigte Fahrbahn zu reinigen, ein bedrohliches Szenario. Wer sich als Einsatzleiter dieser Gefahr nicht aussetzen will hat nun nicht mehr viele Möglichkeiten. Entweder er beauftragt eine Spezialfirma, wobei dann allerdings zu beachten ist, dass zunächst die Gemeinde für die nicht geringen Kosten haftet. Oder aber er tritt der bereits von Kohlhage im FEUERWEHRMANN 2003 Seite 51 genannten Möglichkeit näher. Man beseitigt die Gefahr schlicht durch eine Sperrung der betroffenen Fahrbahn, bis der Straßenbaulastträger wieder dienstbereit ist. Denn die eigentliche Verkehrssicherungspflicht liegt eindeutig beim Straßenbaulastträger. Es liegt auf der Hand, dass dies in der Bevölkerung kaum verstanden werden und zu erheblichen Unmut führen wird. Den Feuerwehrangehörigen in Nordrhein-Westfalen ist dies alles nicht zuzumuten. Es steht zu befürchten, dass es in Zukunft noch schwieriger werden wird, Feuerwehrangehörige zu motivieren und neue Führungskräfte zu gewinnen. Eine gesetzgeberische Klarstellung ist überfällig. Der Landesfeuerwehrverband wird sie jedenfalls mit Nachdruck im Interesse der Feuerwehrangehörigen in NRW fordern.

 

Ralf Fischer
Vizepräsident

 

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Titelbild: Brand in einerAutoverwertungsfirma in ehemaliger Industriehalle in Siegburg
Foto: Axel Vogel