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Die aktuelle Ausgabe 5 2007

Aus dem Inhalt

Verzicht ist kein professionelles Krisenmanagement

Walter Jonas, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes NRWDer DFV hat auf seiner 54. Delegiertenversammlung in Gera gegen die Stimmen von Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ohne Aussprache beschlossen, auf eine zivilrechtliche Schadensersatzforderung gegen die Verursacher der nicht genehmigten Haushaltsüberschreitung 2004 anläßlich der Feierlichkeiten “40 Jahre Jugendfeuerwehr” komplett zu verzichten. Begründet wurde diese Entscheidung in der Hauptsache mit einem angeblich hohen Prozessrisiko und den zu erwartenden möglichen hohen Kosten eines Zivilverfahrens, der evtl. nicht bezifferbaren Schadenshöhe (unberechtigte Haushaltsüberschreitung von über 176.000,- €!!) und der letztlich fraglichen Durchsetzbarkeit des gerichtlich erstrittenen Forderungsbetrages. Selbst der durch den Vermögensschaden entstandene nachweisbar dokumentierte finanzielle Zinsschaden von ca. 3000 € soll nicht mehr eingefordert werden. Angesichts der noch vor Monaten geführten heftigen Diskussion über Beitragserhöhungen im Cent-Bereich zur Sanierung des DFV-Haushaltes eine nicht nachvollziehbare und nicht gerechtfertigte Entscheidung. In der Diskussion auf der Präsidialratssitzung am Vortag, zur Vorbereitung der Delegiertentagung, entstand sogar der Eindruck, dass dem Landesfeuerwehrverband NRW eine mittelbare gewisse Mitschuld an der Misere treffe, da Fachleute aus seinen Reihen (Kassenprüfer, Gutachter usw.) ja schließlich die Verfehlungen aus dem Jahre 2004 aufgedeckt und bekannt gemacht hatten.
Welche rechtlichen Konsequenzen sich für den DFV bzw. seine Mitgliedsverbände aus der getroffenen Beschlussentscheidung der Delegiertenversammlung noch ergeben bleibt abzuwarten. Auf den eindringlichen Hinweis des Fachberaters “Steuern und Finanzen” des Landesfeuerwehrverbandes NRW, Kamerad Prof. Dr. Pasch, wurde durch den DFV zwar kurzfristig noch eine mündliche Zusage beim zuständigen Finanzamt eingeholt, dass der Schadensersatzverzicht nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen würde. In wieweit diese Aussage einer tatsächlichen Tiefenprüfung aber Stand hält, wenn dem Finanzamt der gesamte Sachverhalt offen gelegt wird, bleibt abzuwarten. Die Art und Weise, wie hier mit Vermögensschäden, die dem DFV und damit auch den einzelnen Landesfeuerwehrverbänden entstanden sind, umgegangen wird, kann nicht als professionelles Krisenmanagement, wie es den anwesenden Delegierten vermittelt worden ist, bezeichnet werden.
Die Nichtverfolgung des Schadensersatzes stellt bei Kenntnis der Sachlage, dass die Haushaltsüberschreitung, die ein Vielfaches des genehmigten Betrages beträgt, bewusst begangen worden ist, ein Schlag ins Gesicht, gegenüber allen korrekt arbeitenden ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen dar.
Die Verantwortlichen des Landesfeuerwehrverbandes NRW werden die durch den Beschluss entstandenen Auswirkungen genau analysieren und alle zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten nutzen, um einen eventuellen Schaden zumindest von unserem Verband abzuwenden

Walter Jonas
Präsident des Landesfeuerwehrverbandes NRW

 

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Titelbild: Neue Übungshalle des IdF NRW
Foto: Helmut-Peter Etzkorn