Die aktuelle Ausgabe 4 2009
Aus dem Inhalt
Auch Kommunen brauchen
“Krisenstäbe”
Spätestens seit den letzten punktuellen und großflächigen Schadensereignissen
(Überschwemmungen/Stürme) mit entsprechenden Zerstörungen müsste allen Hauptverwaltungsbeamten klar sein, dass bei solchen Ereignissen, neben der Feuerwehr,
die für die unmittelbare Gefahrenabwehr zuständig, gerüstet – aber damit auch ausgelastet ist –, auch durch eine besondere Organisationsform eine handlungsfähige Kommunalverwaltung
sichergestellt werden muss, die in solchen Notfällen Ansprechpartner für die Bürger – abgesehen von Notrufen – ist, denn sie wenden sich mit ihren Anliegen zunächst an die örtliche Gemeindeverwaltung. Darüber hinaus ist es aber auch bei anderen Großschadenslagen zwingend erforderlich, dass der Krisenstab des Landkreises auf die Kenntnisse, Ressourcen und Kommunikationswege der örtlichen kommunalen Verwaltungen zurückgreifen kann, um die Umsetzung von Entscheidungen in der bestehenden Aufbauorganisation der untergeordneten Kommunen umsetzen zu können. Für solche Fälle ist auf Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine auf die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune angepasste Gefahrenabwehrstruktur notwendig, die ständig erreichbar und in einer angemessenen Zeit einsatzbereit ist. Das gilt auch dann, wenn Schadensereignisse nachts, an Wochenenden und Feiertagen eintreten. Neben der jederzeitigen ausreichenden personellen Verfügbarkeit müssen auch die infrastrukturellen Voraussetzungen zur Verfügung stehen, damit eine sofortige Arbeitsfähigkeit sichergestellt
ist. Der schnelle uneingeschränkte Zugriff auf Büroinfrastruktur, Daten und Kommunikationseinrichtungen ist ebenso wichtig, wie die direkten Zugriffsmöglichkeiten auf kommunale Einrichtungen (Versammlungsstätten, Schulen, usw.) z. B. zur Unterbringung
und Versorgung von Teilen der Bevölkerung aus evakuierten Bereichen oder in Folge von Unfällen mit einer großen Anzahl von Verletzten und Betroffenen. Dabei ist auch zu bedenken, dass alle diese Einrichtungen auch dann noch funktionieren müssen, wenn kritische Infrastrukturen (wie z. B. Strom) kurz oder auch längerfristig ausfallen. Entsprechende Schadensfälle sind auch in unseren Regionen möglich und schon eingetreten. Auf Ebene des Innenministeriums, der Bezirksregierungen und auch der Kreise wurden in den letzten Jahren handlungsfähige Strukturen für Krisenfälle aufgebaut und ausgebildet. Bei verschiedenen überregionalen Großveranstaltungen, aber auch bei größeren Schadensereignissen, haben sich diese Einrichtungen schon mehrfach bewährt. Um dieses System zu vervollständigen und nach unten durchgängig und handlungsfähig zu gestalten, sind dort, wo noch nicht geschehen, der Aufbau und die Organisation von “Stäben für außergewöhnliche Ereignisse (SAE)” auf kommunaler Ebene dringend notwendig.
Walter Jonas
Kreisbrandmeister und Präsident des Landesfeuerwehrverbandes NRW
Verband
Schulung und Einsatz
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