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Die aktuelle Ausgabe 6- 7 2009

Aus dem Inhalt

Qualifiziertes Führen von
Feuerwehrfahrzeugen

Ralf Fischer, Vizepräsident LFV NRWMit der Fahrerlaubnisverordnung vom 18.08.1998, die Deutschland aufgrund einer europäischen Richtlinie einführen musste, wurde die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen völlig neu geregelt. Anstatt der früheren Klassen 1 bis 5 gibt es nunmehr nach § 6 FeV zwölf Fahrerlaubnisklassen.
Für das Fahren von Kraftfahrzeugen über 3,5 t und über 7,5 t ist eine besondere Fahrerlaubnis erforderlich. Der Sinn der Änderungen, die auch die Feuerwehren getroffen haben, mag bezweifelt werden. Tatsache ist jedoch, dass sich einerseits die Intensität und Qualität der Ausbildung im Sinne der Verkehrssicherheit hierdurch erhöht haben, andererseits die Freiwilligen Feuerwehren in einigen Bereichen über Probleme klagen, eine ausreichende Anzahl von Fahrern in ihren Reihen zu haben.
Dies hat zu einer vom DFV unterstützen Initiative geführt, dass Feuerwehrangehörige, die im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sind, die Berechtigung erhalten sollen, Feuerwehrfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,75 t zu führen. Jenes soll auf der Basis einer ohne weitere Ausbildung und Prüfung zu erteilenden Fahrberechtigung möglich sein. Weiter wird gefordert, dass darüber hinaus eine praktikable und mit dem geringstmöglichen Aufwand verwirklichbare Lösung für das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t geschaffen wird. Selbst wenn man den ersten Vorschlag noch für gerade vertretbar hält, wird er zumindest in NRW keine spürbare Entlastung bringen. Denn selbst ein TSF-W wiegt heute deutlich mehr als 4,75 t. Erheblichen Bedenken begegnet jedoch der zweite Vorschlag. Die Forderung bedeutet, dass der Fahrer eines Milchwagens besser ausgebildet wird als der Fahrer eines Sonderrechtsfahrzeugs, der dieses unter einer erheblichen Stressbelastung in außerordentlich schwierigen Verkehrssituationen führen muss und dadurch nach Untersuchungen ein ca. 17-fach höheres Unfallrisiko hat. Wie sollen wir in Zukunft unsere Forderung nach Fahrsicherheitstraining für Sonderrechtsfahrer rechtfertigen, wenn wir bereits bei der Grundausbildung nicht zu rechtfertigende Defizite haben? Wie stehen wir in der öffentlichen Diskussion, wenn ein Fahrer mit einer solchen Kurz-Ausbildung einen womöglich tödlichen Unfall verursacht? Wird man uns nicht dann vorhalten, genau an der falschen Stelle gespart zu haben? Was wir brauchen, ist die Erkenntnis der Träger des Feuerschutzes, auch im Bereich der Fahrerlaubnisse für ausreichend ausgebildete Einsatzkräfte zu sorgen. Hiermit erreichen wir nicht nur eine hohe Qualität zugunsten der Verkehrssicherheit, sondern machen auch ehrenamtliches Engagement attraktiv. Das ist der Kurs, den wir auch bei der Fahrerausbildung in NRW steuern sollten.

Ralf Fischer
Vizepräsident LFV NRW

 

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Titelbild: NRW-Tag im Hamm
Foto: Friedrich Kulke